Baubetreuung

Um sich Ärger zu ersparen, sollten Sie den Umbau, die Sanierung Ihres Renditeobjekts, Haus, Immobilie, Gewerbeobjekts oder Mehrfamilienhaus vom Baugutachter begleiten lassen. Das können z. B. folgende Arbeiten sein: Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdämmung, WDVS, energetische KfW-Maßnahmen, zweischaliges Mauerwerk dämmen, Abdichtung von Wänden, Bodenplatte abdichten, Kellerabdichtung, Anbau errichten, barrierefreier Umbau, Badsanierung, Sauna und Wellness erneuern und vieles andere mehr. Ob Neubau oder Altbausanierung: Es kommen immer wieder Sachverhalte auf Sie zu, die Sie überfordern. In den meisten Fällen, die Kosten des Experten sich recht schnell amortisieren.

Immobilie begutachten

Das Investieren in eine Immobilie; das Haus für die Familie; das Miethaus zur Absicherung der Rente; ein Investmentprojekt zur Geldanlage ist meist eine Lebensaufgabe. Immobilienbewertungen beinhalten in der Regel nur den Marktpreis in Bezug zum Alter, Ort und Lage bzw. pauschal den Zustand. Fatal kann es u. U. dann sein, wenn man vor dem Kauf einer solchen Lebensaufgabe diese nicht fachkundig begutachten lässt. Auch sollte man vom Bausachverständigen, ggf. auch Rechtsanwalt, das Vertragswerk vorher durchsehen lassen. Insbesondere sehr günstige Lockangebote, die darauf abzielen, den Vertragspartner sofort zur Unterschrift zu animieren, weil das Haus, die Immobilie ja sonst morgen schon weg sein könnte, sind i. d. R. meist mehr Schein als Sein. Lassen Sie daher Vertragswerke und insbesondere die Immobilie stets fachlich vom Bausachverständigen prüfen. Auch sollte zuvor eine realistische Bewertung etwaiger Sanierungskosten erfolgen, die ganz bestimmt auf Sie zukommen werden. Agieren Sie nach dem Motto „Lieber Vorsicht als Nachsicht“ und nicht umgekehrt.

Gutachten

Sie haben Leistungen in Verbindung eines Bau-, Werk- oder Werklieferungsvertrag herrichten lassen und stehen im Konflikt mit dem ausführenden Unternehmen, das Ihre Auffassung nicht teilt. Dann stehen Sie mit Ihrer Behauptung in der Beweislast, was bedeutet, Sie müssen unter Beweis stellen, dass Ihre These richtig ist.

Dazu benötigen Sie dann einen Bausachverständigen der den Sachverhalten klärt und nötigen Falles anhand eines Gutachtens unter Beweis stellt, dass Sie sich im Recht befinden.

Zur Gutachtenanfrage geht’s hier.

Ausführungshilfe

Undichte, nasse, feuchte Kellerwände, eindringendes Wasser auf der Bodenplatte, Wasserschäden durch Überfluten, nasse, feuchte Wandsockel, Schimmelbefall u. e. m. treiben jedem Hausbesitzer den Schweiß auf die Stirn. Zuerst man sich dann die Frage stellt: „Was tun?“ Der Markt ist übersäht von oftmals selbsternannten „Experten“. Der eine sagt das, der andere wieder was anderes. Völlig verunsichert steht man nun da und weiß immer noch nicht, was denn nun wirklich notwendig ist, das Problem zu beseitigen. Ein fachkundiger Sachverständiger schon! Darum es immer sinnvoll sein kann und meist auch billiger ist, die notwendigen Arbeiten von einem Sachverständigen in einem sogenannten Leistungskatalog zusammenstellen zu lassen, anhand dessen man die Arbeiten anfragt und beauftragt. Damit man dann auch alles erhält, was man bestellt hat, sollte der Sachverständige die Arbeiten auch überwachen.

Sachverständige wissen wie’s geht!

Expertise einholenExpertise einholen

Vom Sachverständigen prüfen lassen

  • Risse im Mauerwerk
  • Risse im Beton
  • Statik altes Mauerwerk
  • Statik alter Beton
  • Salzbelastung altes Mauerwerk
  • Feuchte Wand
  • Nasse Wand
  • Nasses Mauerwerk
  • Schimmelbefall
  • Feuchtigkeitsmessung
  • Schädigungsgrad

Schäden an Gebäuden und Inventar.

Der Sachverständige rät! Hohlen Sie stehts eine 2. Meinung ein.

Rohrbruch

Ist es ein Rohrbuchschaden oder nicht? Diese Frage, die man sich stellt, wenn es plötzlich von der Decke tropft oder unter der Decke sich Feuchtestellen abzeichnen. In der Regel dann den Versicherer kontaktiert, der dann wiederum ein prüfendes Unternehmen beauftragt, den Sachverhalt zu klären.

Kommt es dann zu Unstimmigkeiten, wer denn nun verantwortlich ist, ein Sachverständiger sehr hilfreich sein kann, dem nachzugehen.

Das auch im Falle eines Wassereinbruchs von außen.

Überflutung

Viele kennen das Problem und haben es auch aus den Medien mitbekommen, dass Überflutungen zunehmen. Heute weiß man, dass durch das Begradigen natürlicher Bach- und Flussläufe dessen natürliche Ausbreitungsflächen weggenommen wurden, die infolge der zunehmenden Jahrhundertfluten sich Bäche und Flüsse zurückholen.

Eindringendes Wasser ins Wohnhaus oder Kellergeschoss dann auch infolge unsichtbarem Schichtwasser plötzlich auftreten kann.

Dann kommen die Fragen auf: Sind die auftretenden Wasserschäden versichert oder nicht, und wie konnte das Wasser ins Gebäude kommen?

Ein Bausachverständiger kann in der Regel das Problem recht schnell aufspüren und beurteilen.

Mängel

Baumängel kommen vor!

Sinngemäß: „Wo gehobelt wird, fallen Späne.“ oder „Wer nichts tut, der kann auch keine Fehler machen.“

Darum man Menschen, die etwas mit ihren Hände erschaffen, nicht unfair gegenüber werden sollte. Legen Sie mit den Handwerkern möglichste fest, welches Ziel Sie verfolgen, wie Sie sich das vorstellen und so. Berücksichtigen Sie dabei stets, dass Handwerker keine CNC-Maschine sind und ihre Arbeiten in einer gewissen, bezahlbaren Zeit herrichten müssen. Selbstverständlich hat jeder Hobbyhandwerker alle Zeit der Welt etwas noch besser zu machen. Aber ohne Toleranzen, er das auch nicht hinbekommen wird, warum Toleranzen seit je her klaren Richtlinien des Machbaren unterliegen. Reicht Ihnen das nicht aus, dann sollten Sie es besser selbst machen, denn unrealistische Träume auch die besten Handwerker nicht erfüllen können.

Eine gewisse Kreativität und Individualität gehört zum Handwerk. Picasso und Co. hätten keine Werke erschaffen, sofern Sachverständige des Maler- und Lackiererverbands diese mit der Schieblehrer geprüft hätten. Ein wenig davon man auch dem Handwerk zugestehen sollte.

Gute Sachverständige, die die meisten Arbeiten schon selbst über Jahre hergerichtet haben, wissen was im Sinne des Kunden und unter Einbeziehen zulässiger Toleranzen machbar ist.

Der Sachverständige

Hallo, ich freue mich, dass Sie meine Webseite besuchen!

Ich gehe davon aus: Sie sind auf der Suche nach einem fachkundigen Bauexperten.

40 Jahre Bauwesen prägen mein Leben!

Insofern 40 Jahre Erfahrungen sammeln durfte, die mir heute beste Dienste leisten und damit unbezahlbar sind.

Selbstverständlich habe ich, so wie es sich für einen fachkundigen, mitreden wollenden, gehört, von der Pike auf angefangen. Beginnend mit einer Lehre, ausgebildet zum Handwerksgesellen, war ich viele Jahre als Handwerksgeselle in diversen Handwerkszweigen tätig. Nach Weiterbildung ging’s dann weiter in der Fachbauleitung, Arbeitsvorbereitung, Bauleitung Schlüsselfertigbau bis hin zur Technischen Betriebsleitung.

Damit so gut wie alle Bereiche des Bauens, sowohl praktisch als auch technisch, energetisch, bestens kenne.

Profitieren auch Sie aus all meinen unbezahlbaren Erfahrungen!

Sie werden erstaunt sein, was Sie alles noch nicht wussten, und durch mich in Erfahrung bringen.

Senden Sie mir Ihre Nachricht über das Kontaktformular oder rufen Sie gleich an.

Ich freue mich, Sie kennenzulernen!

Mit freundlichem Gruß

Siegfried Hensen

⇒ Staatliche geprüfter Hochbautechniker
⇒ Technischer Betriebwirt
⇒ Bausachverständiger im BDSH e.V.
⇒ Technischer Betriebsleiter des Maurer-, Betonbauerhandwerks
⇒ Technischer Betriebsleiter des Fliesen- Platten- Mosaiklegerhandwerks

MEINE TIPPS

  • Sie sollten es stets unterlassen, Ihren Handwerker unfachmännisch oder theatralisch anzugreifen. Böses Blut ist sicherlich keine gute Lösung, um ein Problem aus der Welt zu schaffen. Auch ist niemand fehlerfrei in seinem täglichen Tun, warum man dann Handwerkern gegenüber nicht unfair werden sollte. Nach dem Sprichwort „Wer keine Fehler macht, der werfe den ersten Stein.“ sollte man stets handeln. Wird man sich nicht einig, ziehen Sie einen Sachverständigen schlichtend hinzu. In der Regel der dann die Wogen glättet und die Arbeiten gehen unverzögert weiter. 
  • Beauftragen Sie grundsätzlichen keine Handwerker, die nicht über einen Technischen Betriebsleiter verfügen. Lassen Sie sich den Vertrag des Technischen Betriebsleiters als beglaubigte Kopie aushändigen. Stimmen Sie den Vertrag mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Handwerkskammer Ihres Bezirks ab. I. d. R. denjenigen, der für die Handwerksrolle zuständig ist. Sofern für das Handwerk, das Sie beauftragen wollen, eine sogenannte Meisterpflicht besteht, der Handwerker aber keine Meister oder glw. Ausbildung vorweisen kann, mit der er in der Handwerksrolle eingetragen ist, dann muss er einen Technischen Betriebsleiter fest anstellen. Ansonsten er keine Handwerksleistungen erbringen darf, die der Handwerksgruppe A zugehörig sind. Dessen Gruppenzuordnung finden Sie i. d. R. veröffentlich auf der Webseite der Handwerkskammern. Gerne kann ich Ihnen diese auch übersenden. Hat er diesen nicht, verstoßen auch Sie als Auftraggeber gegen das Schwarzarbeitergesetz und machen sich u. U. strafbar, was ggf. dann auch Jahre später auf Sie zurückkommen kann, wenn Rechnungen von Ihnen auftauchen, die in Verbindung einer Razzia konfisziert wurden. Im Falle von Schwarzarbeit, im Sinne der Handwerksordnung, besteht dann auch kein Gewährleistungsanspruch, auch wenn Sie die Leistungen rechnungskonform abgerechnet haben. Auch sollten Sie immer darauf bestehen, dass der Technische Betriebsleiter die Arbeiten, möglichst täglich, überprüft. Insbesondere dann, wenn es um Arbeiten geht, die einen hohen technischen Anspruch mit sich bringen. Sie haben Fragen dazu, gerne können Sie mir eine Nachricht senden oder einfach anrufen.
  • Vorsicht! Möglichst billiges zusammenschustern von Versicherungsschäden sind lukrativ. Aber nicht für Sie! Darum sollten Sie grundsätzlich immer einen externen Sachverständigen hinzuziehen. Versicherer vermitteln Ihnen gern, dass sie die Handwerker zur Schadensbeseitigung schon haben. Die Aufträge werden dann meistens an sogenannte Abwicklungsfirmen weitergereicht, die die Aufgabe haben, möglichst billige Handwerker zu finden, die die Arbeiten möglichste günstig ausführen. Sind die Schäden dann beseitigt, dann endet damit dann auch der Service des Versicherers. Stellen Sie dann später fest, dass die Arbeiten mangelhaft sind, bleiben Sie darauf möglicherweise sitzen. Versicherte rufen dann beim Versicherer an und fordern Nachbesserung. Müssen dann aber feststellen, dass die Versicherung als Regulierer keinen Werkvertrag mit Ihnen hat und verweisen auf den Handwerker, der die Arbeiten ausgeführt hat. Der ist dann u. U. nicht mehr auffindbar oder finanzielle nicht in der Lage den Schaden zu beseitigen. Darum stets einen externen Sachverständigen hinzuziehen oder, alternativ, die Handwerker vor Ort selbst auswählen, was Ihnen gesetzlich selbstverständlich zusteht.
  • Es wird Ihnen ein Bauleiter vom Bauträger gestellt? Was glauben Sie, wer dessen Entlohnung finanziert und auf welcher Seite dieser dann im Härtefall stehen wird? Stets auch hier, im Zweifelsfalle, eine externen Sachverständigen hinzuziehen.
  • Viele orientieren sich an Aussagen und Angaben im Internet und Selbstdarstellern auf Plattformen wie z.B. Youtube. Konfrontieren Sie Ihre Handwerker nie mit diesem z. g. T. pauschalen Unsinn, so nach dem Motto: „Ich weiß es besser als Sie!“ Ob Sie’s glauben oder nicht. Richtige Fachleute haben es nicht nötig sich solchem Plattformunfug zu unterwerfen und werden das auch nicht tun. Fragen Sie stets Fachleute die wirklich wissen wo der Hase läuft. Das ist meist erheblich billiger als mit Unsinnigkeiten Handwerker zur Weißglut zu provozieren, die dann auf nimmer wiedersehen die Arbeiten einstellen.
  • Sie interessieren sich für eine Immobilie und wollen sicher gehen, dass diese auch dem Exposé entsprechenden Verkaufsangebot entspricht, bzw. keine erheblichen Mängel aufweist. Ein Sachverständiger, der sich das Objekt der Begierde ansieht, ist oftmals billiger als unvorhersehbare Sanierungsmaßnahmen. Insofern, ziehen Sie mich hinzu. Sie werden sich wundern was ein erfahrenes Auge so alles sieht.

Fachinstitutionen

unterstützen Sachverständige

Nicht alles können Sachverständige leisten. Verlässliche Partner stehen dann zur Seite.